Konditionen
Abrechnungsgrundlage für Privatpraxen ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Für eine reguläre 50minütige Sitzung berechne ich € 126,02 (GOP 861 i.V.m. GOP 801a). Bei Abrechnung über die Krankenkassen / Beihilfe fallen zu Therapiebeginn weitere Kosten im Zusammenhang mit der Antragstellung an, die von der Kasse bzw. Beihilfestelle erstattet werden. Abweichende Konditionen können sich außerdem bei Akut- und Kurzzeitbehandlungen ergeben.
Für die Therapie stehen folgende Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Private Krankenversicherung
Die Kosten für Psychotherapie werden in aller Regel von den privaten Krankenkassen erstattet. Bitte vergewissern Sie sich vorab, welche Konditionen in Ihrem Vertrag gelten. Der Leistungsumfang kann unterschiedlich sein, klären Sie dies bitte vor Therapiebeginn mit der Kasse ab. Falls die Psychotherapie gesondert beantragt werden muss, lassen Sie sich bitte die dafür nötigen Unterlagen zuschicken.
Beihilfe
Beihilfestellen übernehmen auf Antrag die Kosten für eine notwendige Psychotherapie anteilig, Ihre private oder gesetzliche Kasse übernimmt in der Regel die restlichen Kosten. Bitte fordern Sie die dafür notwendigen Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle an.
Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte gibt es die Möglichkeit, sich die Kosten der Therapie in einer Privatpraxis bei einer approbierten Psychotherapeutin von den Krankenkassen erstatten zu lassen, wenn es keine freien Behandlungsplätze bei Vertragsbehandler*innen gibt. Vertragsbehandler*innen der Kassen sind diejenigen, die über eine der streng limitierten Kassenzulassungen verfügen.
Die Kostenerstattung muss vorab bei der Kasse beantragt werden, wobei Sie der Kasse nachweisen müssen, dass ein Systemversagen vorliegt. Das bedeutet: Ihnen kann trotz nachgewiesenen dringenden Therapiebedarfs nicht zeitnah in zumutbarer Entfernung ein Therapieplatz angeboten werden. In der Regel verlangen die Krankenkassen derzeit ca. 30 Absagen von Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung. Für den Antrag benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die ich Ihnen gerne beim Erstgespräch zur Verfügung stelle. Sie können diese aber auch bei Ihrer Krankenkasse anfordern und vorab ausgefüllt zum Erstgespräch mitbringen, dann kann der Antrag schneller auf den Weg gebracht werden.
Bei Therapien im Kostenerstattungsverfahren werden zunächst nur die 4 probatorischen Sitzungen beantragt. In dieser Zeit entscheiden wir, ob wir gut zusammen arbeiten können. Danach wird der eigentliche Antrag auf Psychotherapie gestellt.
Wenn Sie bei der Beantragung eine Abtretungserklärung unterschreiben, erlauben Sie mir, direkt mit den Kassen abzurechnen, so dass Sie selbst keine Kosten vorstrecken müssen. Leider wird das Erstgespräch von den Kassen grundsätzlich nicht erstattet. Ich berechne dafür abweichend von meinen oben aufgeführten Konditionen € 80 – 120 nach Selbsteinschätzung, um auch Personen mit weniger hohem Einkommen die Möglichkeit zu geben, eine Therapie im Kostenerstattungsverfahren zu beantragen.
Selbstzahlende
Wenn Sie Ihre Psychotherapie selbst finanzieren können und wollen, haben Sie den Vorteil, diese sofort unbürokratisch beginnen zu können, sofern freie Plätze vorhanden sind. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn bei Ihnen keine behandlungsbedürftige Erkrankung nach ICD-10 vorliegt oder Sie nicht wollen, dass eine solche bei Ihrer Krankenkasse gespeichert wird (z.B. wegen anstehender Verbeamtung, Abschluss bestimmter Versicherungen).
Für Selbstzahlende kann ich neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie auch das Verfahren der systemischen Therapie anbieten. Dazu zählen neben der systemischen Einzeltherapie auch Paar- und Familientherapie. Therapiesitzungen in diesem Verfahren finden gewöhnlich 14tägig statt. Beim Mehrpersonensetting empfehlen sich Doppelstunden, um der Komplexität des Geschehens gerecht zu werden.
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